Zum Inhalt springen

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

BIZARIUM wird alles in seiner Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des BIZARIUMs gemäß den angemessenen Erwartungen des Besuchers stattfindet. BIZARIUM wird alles in seiner Macht Stehende tun, um jegliche Unannehmlichkeiten oder Belästigungen für den Besucher auf ein Minimum zu beschränken, sowie die Sicherheit des Besuchers so weit wie möglich zu gewährleisten.

Allgemeine Bestimmungen: Definitionen

Artikel 1.1 Diese Bedingungen beziehen sich auf den Besuch des Museums.

Artikel 1.2 Unter dem Begriff "Museum" werden in diesen Bedingungen alle Räume verstanden, die unter die rechtliche oder verwaltungstechnische Zuständigkeit von BIZARIUM fallen, einschließlich der frei zugänglichen öffentlichen Bereiche, der öffentlichen Bereiche, für die eine Eintrittskarte erforderlich ist. Die Flächen außerhalb des Gebäudes, einschließlich des Vorplatzes und der Parkmöglichkeiten, gehören nicht zum Museum.

Artikel1.3 "Besucher" ist jeder, der das Museum auf irgendeine Weise betritt.

Artikel 1.4 Unter dem Besuchervertrag ist der Vertrag zwischen dem Besucher und dem BIZARIUM in dem Moment zu verstehen, in dem ein Besucher das Museum betritt.

Artikel 1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher gelten für jeden Besucher.

Artikel 1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher sind auf der Internetseite des BIZARIUMs www.bizarium.com verfügbar. Die Bedingungen sind auch an der Kasse erhältlich.

 

Kartenverkauf, Angebote und Preise

Artikel 2.1 Das Bizarium ist berechtigt, seine Preise zu ändern. Alle Preisangaben, Ankündigungen oder sonstige Informationen des BIZARIUMs sind unverbindlich. Das BIZARIUM übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehler, die das BIZARIUM in Preisangaben, Ankündigungen oder anderweitig dem Besucher zur Verfügung gestellten Informationen macht. BIZARIUM haftet auch nicht für Fehler, die von Dritten gemacht werden.

Artikel 2.2 Der Besucher ist jederzeit verpflichtet, dem Personal auf Verlangen die Eintrittskarte und einen Gutschein oder eine Karte, die zu einer Ermäßigung des Eintrittspreises berechtigt, vorzulegen.

Artikel 2.3 Artikel 230p sub e des Bürgerlichen Gesetzbuches - Buch 6, gilt für alle Arten von Eintrittskarten, die über die Website erworben werden. Aufgrund dieses Gesetzesartikels gilt das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz nicht für Freizeitdienstleistungen. Der potentielle Besucher hat bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte vor dem Betreten des Museumskomplexes keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder eine andere Entschädigung. Macht der Interessent von der erworbenen Eintrittskarte keinen Gebrauch, so geschieht dies auf seine Kosten und Gefahr; dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Zeit und/oder ein bestimmtes Datum gültig ist. Eine einmal erworbene Eintrittskarte kann nicht umgetauscht werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

Artikel 2.4 Dem potentiellen Besucher kann der Zutritt zum Museumskomplex verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte nicht direkt vom Bizarium oder einer vom Bizarium dazu befugten Stelle erworben wurde.

Artikel 2.5 Das Bizarium erstattet den vom Besucher tatsächlich gezahlten Eintrittspreis nur dann, wenn der Besucher gezwungen ist, das Museumsgelände aufgrund einer unangekündigten Nothilfeübung (§ 15 des Arbeitsschutzgesetzes 1998) vorzeitig zu verlassen, sowie im Falle eines tatsächlichen Unglücksfalls, der zur vollständigen oder teilweisen Räumung des Museumsgeländes führt. Eine Rückerstattung erfolgt nur dann, wenn der Besucher das Museum am selben oder am nächsten Tag mit derselben Eintrittskarte nicht besuchen kann.

 

Zutritt zum Museum

Artikel 3.1 Ein Besucher ist nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte zum Betreten des Bizariums berechtigt.

Artikel3.2 Dem Besucher wird der Zutritt oder der weitere Zutritt zum Bizarium verweigert, wenn das Bizarium feststellt, dass

*Die Eintrittskarte wurde nicht vom Bizarium oder einer vom Bizarium dazu ermächtigten Behörde oder juristischen Person ausgestellt;

*Der Besucher steht offensichtlich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder ähnlichen Substanzen;

*Der Besucher stört offensichtlich die Ordnung oder hat die offensichtliche Absicht, die Ordnung zu stören;

 

Aufenthalt im Museum

Artikel 4.1 Der Besucher ist verpflichtet, sich während seines Aufenthalts im Museum gemäß der öffentlichen Ordnung, dem öffentlichen Anstand und den für die Art der besuchten Tätigkeit geltenden Anstandsregeln zu verhalten. Der Besucher ist außerdem verpflichtet, die Anweisungen und Hinweise des Personals des BIZARIUMs unverzüglich zu befolgen.

Verstößt der Besucher nach vernünftigem Ermessen des Personals des BIZARIUMs in irgendeiner Weise gegen diese Normen, Anweisungen oder Hinweise, kann dem Besucher der weitere Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass der Besucher einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Eintrittskarte oder sonstiger entstandener Kosten oder Schäden hat.

Artikel 4.2 Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern sind zu jeder Zeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und haften dafür. Lehrer und Aufsichtspersonen von Gruppen sind für das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Gruppenmitglieder verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Eltern, Lehrer und Aufsichtspersonen von Gruppen haben strikt darauf zu achten, dass die ausgestellten Gegenstände und Materialien nicht berührt werden.

Artikel 4.3 Im Museum ist es den Besuchern u.a. untersagt

*Waren jeglicher Art zum Verkauf anzubieten oder Dritten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
*Wissentlich und beharrlich den Weg zu versperren oder die Sicht auf ausgestellte Objekte zu behindern
*andere Besucher zu behindern, u. a. durch die Benutzung von Mobiltelefonen, tragbaren Musikgeräten oder anderen Quellen der Lärmbelästigung;
das Mitbringen von Tieren, es sei denn, diese sind in bestimmten Bereichen ausdrücklich erlaubt oder es handelt sich um Blinden- oder Führhunde, die einen Besucher mit einem Ausweis begleiten;
*Rauchen,
*Mitgebrachte Speisen und andere Erfrischungen im Museum zu konsumieren.
*Gegenstände oder Materialien, insbesondere Gehstöcke, Klappfahrräder, Schirme oder große Taschen, ohne Erlaubnis des BIZARIUM-Personals in den Ausstellungsbereich oder an andere vom BIZARIUM ausgewiesene Orte mitzunehmen. Diese können an einer vom BIZARIUM zu benennenden Stelle abgegeben werden;
*Ausgestellte Objekte und Ausstellungsmaterial wie Vitrinen, Beleuchtung, Stellwände und ähnliches zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern haben strikt darauf zu achten, dass Ausstellungsgegenstände nicht von den mitgebrachten Kindern berührt werden. Kleinkinder müssen an der Hand gehalten oder in einem geeigneten Fahrzeug transportiert werden; ebenso müssen Lehrer und Aufsichtspersonen von Gruppen darauf achten, dass die von ihnen beaufsichtigten Gruppenmitglieder die Ausstellungsgegenstände nicht berühren;
*Es ist gesetzlich verboten, Waren/Geräte in das Gebäude mitzubringen oder zu verbrauchen.

Verstößt ein Besucher gegen die hier genannten Verbote oder befolgt er eine Anweisung eines Mitarbeiters des BIZARIUMs nicht, kann ihm der (weitere) Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass er Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises hat; das Museum oder darin ausgestellte oder sonst vorhandene bewegliche Gegenstände beschädigen.

Artikel 4.4 In Fällen, in denen die Sicherheit von Personen, Gütern oder der Sammlung es vernünftigerweise erfordert, kann das Personal des BIZARIUMs die Kontrolle des vom Besucher mitgeführten (Hand-)Gepäcks verlangen. Wenn dies notwendig erscheint, kann das Personal den Besucher außerdem auffordern, bei einer Leibesvisitation beim Betreten oder Verlassen des Museums mitzuwirken. Verweigert der Besucher seine Mitwirkung, kann ihm der Zutritt zum Museum (für einen längeren Zeitraum) verweigert werden, ohne dass er Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder sonstiger Kosten oder Schäden hat.

Artikel 4.5 Außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Leitung des BIZARIUMs ist es dem Besucher untersagt, im Ausstellungsbereich visuelle oder andere Aufnahmen zu machen. Darüber hinaus ist es, außer mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Leitung des BIZARIUMs, verboten, Bilder oder andere Aufnahmen, die im Museum gemacht wurden, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, auf welche Art und Weise und mit welchem Medium auch immer, einschließlich elektronischer Medien. Das BIZARIUM ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Besuchers im Museum die Herausgabe vorgefundener Geräte zu verlangen und diese in Verwahrung zu nehmen. Im Falle der Verweigerung der Mitwirkung kann dem Besucher der (weitere) Zutritt zum Museum verweigert werden, ohne dass der Besucher einen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises hat.

Artikel 4.6 Bei Feststellung von Diebstahl, Vandalismus, Verstoß gegen Artikel 3.5 oder schwerwiegenden Belästigungen, die durch den Besucher verursacht wurden, wird dem Besucher der Zugang zum Museum verweigert, eine Anzeige bei der Polizei erstattet und der Besucher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust und entgangenen Gewinn.

Artikel 4.7 BIZARIUM behält sich das Recht vor, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Besuchers zu machen. Der Besucher erhebt keine urheberrechtlichen oder sonstigen Einwände gegen die Verwendung seines Porträts/seines Konterfeis im Rahmen der Veröffentlichung der genannten Veranstaltungen.

Artikel 4.8 Im Bizarium findet eine Kameraüberwachung statt. Die Kamerabilder werden für einen Zeitraum von vierzehn Tagen aufbewahrt. Damit erfüllt das Museum die Verpflichtungen, die sich aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung und den diesbezüglich von der niederländischen Datenschutzbehörde erstellten Richtlinien ergeben. Wenn ein Vorfall aufgezeichnet wird, wie z.B. eine Straftat, werden die Bilder aufbewahrt, bis der Vorfall abgehandelt ist. Wenn das Bizarium es für richtig hält, werden die Kamerabilder in Übereinstimmung mit dem Polizeidatengesetz der Polizei zur Verfügung gestellt.

 

Beanstandungen

Artikel 5.1 Das BIZARIUM wird alles in seiner Macht Stehende tun, damit ein Besuch des Museums oder der vom BIZARIUM organisierten Veranstaltungen gemäß dem veröffentlichten Angebot stattfindet; dies schließt die Verpflichtung ein, die Öffentlichkeit bestmöglich über die vollständige, teilweise oder vorzeitige Schließung des Museums zu informieren. Darüber hinaus informiert das BIZARIUM die potentielle Öffentlichkeit über Wartungsarbeiten, Renovierungen oder die (Um-)Gestaltung von Räumen, die Unannehmlichkeiten verursachen können. Der Besucher kann hieraus niemals ein Recht auf Entschädigung ableiten.

Artikel 5.2 Das Bizarium wird sich bemühen, den Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Bizarium kann jedoch keine Garantien in dieser Hinsicht geben. Insbesondere kann es nicht garantieren, dass:

*die Exponate der ständigen Sammlung jederzeit sichtbar sein werden;

*der gesamte Museumskomplex zu jeder Zeit zugänglich sein wird;

*Ihr Besuch nicht durch Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch andere Besucher verursacht werden, wie z.B. Lärm, unangemessenes Verhalten, Diebstahl oder Vandalismus, gestört wird;

*der Besuch wird nicht durch Belästigungen oder Unannehmlichkeiten gestört, die durch Wartungsarbeiten verursacht werden, wie z.B. Renovierung oder (Neu-)Einteilung der Räume; *der Besuch wird nicht durch Belästigungen oder Unannehmlichkeiten gestört, die durch Wartungsarbeiten verursacht werden;

*der Besuch wird nicht durch Belästigungen oder Unannehmlichkeiten gestört, die durch nicht ordnungsgemäß funktionierende Einrichtungen des Museumskomplexes verursacht werden. Reklamationen bezüglich der hier genannten Umstände werden daher nicht berücksichtigt.

Artikel 5.3 Beschwerden und Reklamationen, die den Vertrag zwischen dem BIZARIUM und dem Besucher betreffen, müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Besuch schriftlich oder per E-Mail beim BIZARIUM eingehen. Beschwerden und Anträge auf Reklamationen, die nach dieser Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Artikel 5.4 BIZARIUM wird die Beschwerde untersuchen und sich bemühen, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu antworten (schriftlich oder per E-Mail). Sollte die Untersuchung bis dahin nicht abgeschlossen sein, wird der Beschwerdeführer darüber informiert, ebenso wie über das voraussichtliche Datum, an dem dies der Fall sein wird. Aus einer nicht rechtzeitigen Beantwortung von Beschwerden können keine Rechte abgeleitet werden.

 

Haftung des Museums

Artikel 6.1 Das BIZARIUM haftet niemals für Schäden, die sich aus Angeboten, Mitteilungen oder jeder anderen Form von Informationen ergeben, die dem Besucher durch das BIZARIUM und/oder Dritte zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 6.1 Das Bizarium haftet nur insoweit, als sich dies aus diesem Artikel ergibt. Die Gesamthaftung des Bizariums beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zur Höhe des Eintrittspreises oder, falls dieser höher ist, auf den Betrag, den das Bizarium im Rahmen seiner Versicherungspolice zahlt.

Artikel 6.2 Der Aufenthalt des Besuchers in der Museumsanlage erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.

Das Museum haftet nur für Sach- und/oder Folgeschäden, die der Besucher erleidet und die die direkte und ausschließliche Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Museums sind, mit der Maßgabe, dass nur die Schäden, für die das Museum versichert ist, ersatzfähig sind.

Artikel 6.3 Das BIZARIUM ist in keinem Fall zu einer höheren Entschädigung verpflichtet als: a. den tatsächlich gezahlten Eintrittspreis oder, wenn dieser höher ist
b. den Betrag, den der Versicherer des BIZARIUMs dem BIZARIUM für den Schaden ausgezahlt hat, oder; c. die Entschädigung, die das BIZARIUM von einem anderen Dritten für den Schaden erhält.

Artikel 6.4 Die Haftung des BIZARIUMs für indirekte Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn oder Lohnausfall und Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Abgesehen von den in diesem Artikel genannten Fällen haftet das Bizarium nicht für Schäden, ungeachtet des Grundes, auf den eine Schadensersatzklage gestützt wird.

Artikel 6.5 Das Bizarium haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen, die der Besucher hinterlegt hat.

 

Höhere Gewalt

Artikel 7.1 Höhere Gewalt für das BIZARIUM, was bedeutet, dass ein dadurch verursachter Mangel dem BIZARIUM nicht angelastet werden kann, ist jeder unvorhergesehene Umstand, der die Erfüllung des Vertrages durch das BIZARIUM so behindert, dass die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder schwierig wird.

Artikel 7.2 Solche Umstände sind auch Umstände bei Personen und/oder Diensten und/oder Einrichtungen, derer sich BIZARIUM bei der Ausführung der Besuchsvereinbarung bedient.

 

Verlorene und gefundene Gegenstände

Artikel 8.1 Gegenstände, die von einem Besucher im Museum gefunden werden, können an der Kasse abgegeben werden.

Artikel 8.2 Das BIZARIUM unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Anspruchsberechtigten des gefundenen Gegenstandes ausfindig zu machen, und wenn die Art des gefundenen Gegenstandes dazu Anlass gibt, wird es die Polizei einschalten. Fundgegenstände, die nach einer angemessenen Zeit der Aufbewahrung im BIZARIUM nicht vom Eigentümer oder Berechtigten übergeben werden, können, wenn die Art des Fundgegenstandes dazu Anlass gibt, der Polizei übergeben werden.

Artikel 8.3 Wenn der Eigentümer oder Berechtigte eine Fundsache meldet, kann er wählen, ob er die Ware selbst abholt oder per Nachnahme zustellen lässt. In beiden Fällen hat sich der Eigentümer bzw. Berechtigte ordnungsgemäß auszuweisen.

 

Sonstige Bestimmungen und Bedingungen

Artikel 9.1 Die Anwendbarkeit dieser Besuchsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit anderer (Vertrags-) Bedingungen und/oder Vorschriften des BIZARIUMs.

Artikel 9.2 Wenn und soweit personenbezogene Daten des Besuchers für den Erwerb von Eintrittskarten oder Rabattgutscheinen oder aus anderen Gründen erhoben und gespeichert werden sollen, ist BIZARIUM ein Auftragsverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes. BIZARIUM wird die Daten wahrheitsgemäß, richtig, ausreichend und zweckentsprechend behandeln und wird diese Daten nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwenden.

 

Anwendbares Recht

Artikel 10.1 Diese Besuchsbedingungen und der Vertrag zwischen dem Besucher und BIZARIUM unterliegt dem niederländischen Recht.

Artikel 10.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Besucher und BIZARIUM ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt, unbeschadet des Rechts auf Berufung oder Kassation.

 

BIZARIUM ,Oktober 2020

Bizarium - Hoogstraat 35

4524 AA SLUIS Nederland

KVK: 62753223

Nach oben scrollen